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elma clean EC 115C, 5 Liter
elma clean EC 115C, 5 Liter
elma clean EC 115C - schwach saures Reinigungs und Passivierungskonzentrat
Beschreibung:
Das schwach saure Reinigungskonzentrat elma clean EC 115C eignet sich zur Ultraschallreinigung von Buntmetallen, Aluminium, Edelstahl, Kunststoffen und zur Passivierung von rostfreien bzw. Chrom-legierten Stählen und Glas. Messing und kupferhaltige Legierungen werden aufgehellt. Mineralfette und -öle, Oxidschichten (z.B. Grünspan) sowie Rost und Kalk werden abgereinigt.
Die Passivierungswirkung beruht auf dem Herauslösen von Fe-Atomen aus der Oberfläche, so dass der relative Cr-Gehalt dort zunimmt.
Lieferform:
- 5L Kanister
- 10L Kanister
- 25L Kanister
- 200L Fass
Eigenschaften:
-flüssig
-hellgelb bis dunkelgelb
-fruchtiger Geruch
Physikalisch-Chemische Charakterisierung:
Dichte: 1,082 g/cm3 (20°C)
Flammpunkt: Kein Flammpunkt bis 100 °C
Siedepunkt: > 100 °C
Lösemittelgehalt: 0 %
Inhaltsstoffe gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Anhang 2.2:
<5% anionische Tenside, <5% nichtionische Tenside, Benzisothiazolinone (<10ppm)
Anwendung:
Dosierung: 1 - 5 %
Temperatur: 30 - 80°C
Reinigungszeit: 2min
Bei rostenden Teilen sofort nach Herausnahme aus dem Reinigungsbad Korrosionsschutz nötig, z.B. mit elma-KS, 0.1%ig, hinzuzugeben im folgenden Spülbad.
Passivieren:
Dosierung: 10 - 20 %
Temperatur: 30 - 80°C
Reinigungszeit: 10 - 30min (z. B. für 1.4571: 20 min bei 70°C)
Beachten: Saure Passivierungs- oder Reinigungsstufe erst nach alkalischer Reinigung bei Verunreinigungen mit tierischen oder pflanzlichen Fetten/Ölen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge:
elma clean EC 115C ist gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS] als gefährlich eingestuft (augenreizend).
Bitte beachten Sie auch dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt und gehen Sie sorgfältig mit dem Produkt um.
Entsorgung der Reinigungslösung:
Mit Laugen, Soda oder Kalk neutralisieren und unter Beachtung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und der örtlichen Vorschriften in die Kanalisation einleiten oder als Sonderabfall gemäss Technische Verordnung über Abfälle (TVA) und Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) entsorgen.
Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) (Stand am 1. März 2013):
ohne VOC Abgabe ( VOC der Stoff-Positivliste (Anhang 1): 0% ).