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elma EC 60 - Acidic Intense, 1 Liter
elma EC 60 - Acidic Intense, 1 Liter
elma EC 60 - Acidic Intense - saurer Grundreiniger
Beschreibung:
Geeignet zur sauren Grundreinigung von zahnmedizinische / medizinischen Labor-Instrumenten und Werkstücken aus Edelstahl, Glas und Kunststoffen.
Mit Ultraschall besonders geeignet zur Entfernung von Verunreinigungen an unzugänglichen Stellen wie z.B. Winkel, Kanten, und Gelenken.
Mit Rost behaftete Instrumente zuvor separieren und gleich mit EC 60 reinigen. Braune/graue Ablagerungen von Desinfektionsmitteln/-reinigern nach Autoklavierung, angelaufene Stellen und dunkle Flecken durch mit-autoklavierte Blutreste werden mit EC 60 entfernt.
Wir empfehlen für medizinische Anwendungen, eine saure Grundreinigung ca. alle 6 Monate durchzuführen. Ebenso geeignet für Laborgeräte und Werkstücke. Entfernt Metalloxide und mineralische Verschmutzungen wie: Kalk, Rost (Flugrost), angelaufene Stellen sowie andere Ablagerungen, Mineralöle und -fette.
Eigenschaften:
-flüssig
-gelblich
-sauer
Physikalisch-Chemische Charakterisierung:
Dichte: 1,45 g/cm3 (20°C)
Flammpunkt: Kein Flammpunkt bis 100 °C.
Inhaltsstoffe gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) Anhang 2.2:
30% Phosphorsäure <5% nichtionische Tenside, >30% Phosphorsäure
Anwendung:
Dosierung: 1 - 10%
Temperatur: 40 - 70°C
Im Tauchbad: Dosierung: >3%
Leichtmetalle vor Anwendung auf Kompatibilität prüfen.
Vorsicht: Anlaufgefahr bei gleichzeitiger Verwendung von unterschiedlichen Metallen im gleichen Reinigungsbad!
Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge:
EC 60 ist gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS] als gefährlich eingestuft (hautätzend und schwer augenschädigend, korrosiv gegenüber Metallen [Aluminium und Leichtmetalle]). Bitte beachten Sie dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt und gehen Sie sorgfältig mit dem Produkt um!
Entsorgung der Reinigungslösung:
Mit Laugen, Soda oder Kalk neutralisieren und unter Beachtung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und der örtlichen Vorschriften in die Kanalisation einleiten oder als Sonderabfall gemäss Technische Verordnung über Abfälle (TVA) und Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) entsorgen.
Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) (Stand am 1. März 2013):
ohne VOC Abgabe ( VOC der Stoff-Positivliste (Anhang 1): 0% ).
Gebindegrösse: 1 Liter